Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Sie wendet sich damit an diejenigen, die etwas für den eigenen, finanziell abgesicherten Ruhestand tun möchten und zugleich Bedarf für eine Hinterbliebenenabsicherung sehen.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der in dem Versicherungsbeitrag enthaltene Sparanteil direkt in einem oder mehreren Fonds - sogenannten speziellen Sondervermögen - angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Fonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Wie hoch die spätere Auszahlung aus der fondsgebundenen Versicherung sein wird, hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten Investmentfonds ab.

Nach Vertragsende erhält der Versicherte den Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile. Bei vielen fondsgebundenen Versicherungsgesellschaften kann aber bereits bei Vertragsabschluss die Auszahlung einer garantierten Rentenhöhe vereinbart werden.

Beim Tod der versicherten Person wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn der Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt größer ist als die garantierte Todesfallleistung, dann wird in der Regel dieser Wert ausgezahlt.

Wichtig: Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur fondsgebundenen Lebensversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.